Allgemeine Geschäftsbedingungen für Training & Coaching
1. Die Bedingungen gelten für vertragliche Vereinbarungen zwischen der sportlodge® und dem Kunden für die zu erbringende Dienstleistung.
2. Die Preise der Dienstleistungseinheit ergeben sich aus der aktuellen Preisliste.
3. Die Einheit ist unmittelbar nach Erbringung der Leistung zu bezahlen. Nach Vereinbarung ist eine Bezahlung am Monatsende gegen Rechnung möglich.
4. Bei Anfahrten von über 10 Kilometer berechnet sportlodge® eine Kostenpauschale von 25 Cent pro Kilometer.
5. Zusätzlich anfallende Kosten, wie z.B. Studiotageskarten und Platzmieten, trägt der Kunde.
6. Die gebuchte Einheit muss mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden. Bei Nichteinhaltung wird der vereinbarte Preis fällig. Dies gilt nicht bei unverschuldeter Abwesenheit und Krankheit. In diesen Fällen kann der Termin nachgeholt werden.
7. Kunden werden gebeten, längere Abwesenheit, wie z.B. Urlaub, spätestens 2 Wochen zuvor bekannt zugeben.
8. Ort, Zeit und Art der Dienstleistung werden gemeinsam vereinbart.
9. Die Dienstleistung erfolgt eigenverantwortlich auf freiwilliger Basis.
10. Der Kunde verpflicht sich, Fragen zur Anamnese wahrheitsgemäß zu beantworten und sportlodge® über mögliche Risikofaktoren wie z.B. Krankheiten oder Verletzungen, die ein Training ausschließen oder beeinträchtigen können, zu informieren. Plötzlich auftretende Befindlichkeitsstörungen sind umgehend mitzuteilen.
11. Individualvertraglich verpflichtet sich der Kunde einem Haftungsausschluss zuzustimmen.
12. Sitz der sportlodge® ist Heidelberg.
13. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Heidelberg.